oder auch Normalisierungsprinzip genannt:
Der Begriff "Normalisierung" bedeutet nicht die Anpassung der Menschen mit Behinderung an die vorherrschenden Verhältnisse in der Gesellschaft, sondern vielmehr die "Normalisierung der Hilfen". Grundlage dafür ist die im dänischen Sozialgesetz von 1959 festgehaltene Präambel:
"Geistig behinderte Menschen sollen ein Leben so normal wie möglich führen können."
Voraussetzung dafür ist die Anerkennung des Behinderten als Mitmensch und
"vollwertiger Bürger, dem das gleiche Leben und die gleichen Rechte wie nicht behinderte Bürger zusteht." (BlgB, 1986, S.35)
Der Prozess der Normalisierung vollzieht sich in der Sozial- und Rechtspolitik, in Einrichtungen, Institutionen und des gesamten Dienstleistungsangebotes für Menschen mit Behinderung sowie im sozialen Umgang mit ihnen.
Konkret bedeutet es, dass Menschen mit Behinderung ihren normalen Alltag leben können, einen normalen Lebensstandart haben, die Möglichkeit haben, normale altersgemäße Entwicklungsphasen zu durchlaufen sowie (sexuelle) Beziehungen einzugehen. Die Wünsche, Bedürfnisse und Entscheidungen von Menschen mit Behinderung müssen beachtet und respektiert werden.
Der Begriff "Selbstbestimmung" bezieht sich (vorwiegend) auf den eigenen Entscheidungsprozeß. Häufig haben gerade Menschen mit (geistiger) Behinderung erfahren, dass ihnen keine Entscheidungsbefugnisse zugebilligt werden. Viele müssen erst lernen, ihre eigenen Bedürfnisse zu formulieren. Die Kate e.V. fördert und respektiert eigene Entscheidungen in allen Lebensbereichen, mit dem Ziel, dass der/die Bewohner/in lernt, aktiv Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.
Das Prinzip Verantwortung wird in der Behindertenarbeit durch "Überbetreuung" oder der fehlenden Einsicht, dass Menschen mit geistiger Behinderung lernen können, eigene Entscheidungen zu treffen, leider häufig vernachlässigt.
Die Übernahme von Verantwortung für sich und andere ist wichtig, damit eine Solidargemeinschaft bestehen kann. Auch Menschen mit Behinderung können dazu beitragen.
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